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BVerwG, 26.04.1991 - 1 B 149.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Klage nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im Falle einer Nichtentscheidung über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes ohne zureichenden Grund in angemessener Zeit - Rechtmäßigkeit der Abweisung einer Klage nach der Sperrfrist als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.08.1990 - 11 L 155/90
- BVerwG, 26.04.1991 - 1 B 149.90
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 20.01.1966 - I C 24.63
Auszug aus BVerwG, 26.04.1991 - 1 B 149.90
Dadurch ist ein etwaiger Mangel insoweit geheilt (BVerwGE 23, 135 [BVerwG 20.01.1966 - I C 24.63] ).Auch prozeßökonomische Gründe sprechen dafür, daß eine Klage nach der Sperrfrist nicht deswegen, weil die Behörde nach der Auffassung des Gerichts aus zureichendem Grund noch keine Entscheidung getroffen hat, als verfrüht abgewiesen wird (BVerwGE 23, 135 [BVerwG 20.01.1966 - I C 24.63] ; 42, 108 ; Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 30.86 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 13).
- BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71
Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1991 - 1 B 149.90
Auch prozeßökonomische Gründe sprechen dafür, daß eine Klage nach der Sperrfrist nicht deswegen, weil die Behörde nach der Auffassung des Gerichts aus zureichendem Grund noch keine Entscheidung getroffen hat, als verfrüht abgewiesen wird (BVerwGE 23, 135 [BVerwG 20.01.1966 - I C 24.63] ; 42, 108 ; Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 30.86 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 13). - BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 30.86
Verzicht auf Vorverfahren; zureichender Grund für die Nichtbescheidung eines …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1991 - 1 B 149.90
Auch prozeßökonomische Gründe sprechen dafür, daß eine Klage nach der Sperrfrist nicht deswegen, weil die Behörde nach der Auffassung des Gerichts aus zureichendem Grund noch keine Entscheidung getroffen hat, als verfrüht abgewiesen wird (BVerwGE 23, 135 [BVerwG 20.01.1966 - I C 24.63] ; 42, 108 ; Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 30.86 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 13). - BVerwG, 30.04.1990 - 5 ER 616.90
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.04.1991 - 1 B 149.90
Das gilt auch, wenn sich die Klage nicht, wie das Oberverwaltungsgericht angenommen hat, als unzulässig, sondern als unbegründet erweist (vgl. z.B. Beschluß vom 30. April 1990 - BVerwG 5 ER 616.90 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 9). - BVerwG, 07.01.1986 - 2 B 94.85
Auszug aus BVerwG, 26.04.1991 - 1 B 149.90
Damit übereinstimmend wäre das Berufungsgericht auch bei Vorliegen eines zureichenden Grundes für die Untätigkeit der Beklagten nicht zur Aussetzung des Verfahrens verpflichtet gewesen, wenn seine Prüfung ergeben hätte, daß der Kläger durch die Nichterteilung einer Aufenthaltserlaubnis und eines Reiseausweises nicht in seinen Rechten verletzt sein kann (Beschluß vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22
Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage
Der Mangel einer verfrühten Klageerhebung vor Ablauf der Sperrfrist des § 75 Satz 2 VwGO kann daher noch während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bis zur gerichtlichen Sachentscheidung geheilt werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Januar 1966 - 1 C 24.63 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 26. April 1991 - 1 B 149.90 -, juris Rn. 10). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2018 - 2 L 47/16
Untätigkeitsklage in immissionsschutzrechtlichem Genehmigungsverfahren; …
Der Mangel der verfrühten Klageerhebung vor Ablauf der Sperrfrist des § 75 Satz 2 VwGO kann daher noch während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bis zur gerichtlichen Sachentscheidung geheilt werden, auch im Berufungsverfahren (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.01.1966 - 1 C 24.63 -, juris RdNr. 16; Beschl. v. 26.04.1991 - 1 B 149.90 -, juris RdNr. 10). - VG Schleswig, 07.02.2019 - 1 A 66/16
Erteilung eines Aufenthaltserlaubnis für einen minderjährigen Ausländer trotz …
Die Frist von drei Monaten nach Antragstellung in § 75 Satz 1 VwGO hat die Bedeutung, dass das Gericht eine nach Ablauf der Frist erhobene Klage nicht als unzulässig, weil verfrüht, abweisen darf (BVerwG, Beschluss vom 26. April 1991 - 1 B 149/90 -, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2016 - 2 O 51/16
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren
Selbst wenn die Klage vorzeitig erhoben worden sein sollte, könnte sie nicht als unzulässig abgewiesen werden, da die Bearbeitungsfrist während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens abgelaufen und der Mangel insoweit geheilt wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.04.1991 - BVerwG 1 B 149/90 -, juris RdNr. 10). - OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 7 A 10382/20
Kein Anspruch auf die Erteilung einer Fiktionseintrittsbescheinigung für die …
Diese beiden vom Beklagten in Anspruch genommenen Verzögerungsgründe sind im späteren Verfahrensverlauf und vor Erledigungseintritt infolge der zum 1. April 2020 eingetretenen Rechtsänderungen (vgl. hierzu im Weiteren nachfolgend unter [bb]) überdies offenkundig entfallen, nachdem schon im September 2019 das Gutachten über die Bedarfsanalyse - jedenfalls in einer vom Beklagten auszugsweise im Klageverfahren eingeführten Entwurfsfassung - vorlag und das Vergabeverfahren am 2. September 2019 durch Zuschlagserteilung an den Beigeladenen beendet worden war (vgl. zur Heilungsmöglichkeit einer vor Ablauf der dreimonatigen Sperrfrist erhobenen Untätigkeitsklage durch bloßen Fristablauf während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens: BVerwG, Beschluss vom 26. April 1991 - 1 B 149/90 -, juris, Rn. 10). - BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 234.96
Gebühren und Kosten - Streitwertbestimmung in Einbürgerungsverfahren
Die Annahme des Oberverwaltungsgerichts, die Klage sei nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO erhoben, stellt als fehlerhafte Verneinung einer Sachurteilsvoraussetzung einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO dar, auf dem das Berufungsurteil beruht (vgl. BVerwGE 30, 111, 113; Beschluß vom 26. April 1991 - BVerwG 1 B 149.90 -). - VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757
Prozesskostenhilfe; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; hinreichende …
Vielmehr hat dann das Gericht nach § 75 Satz 3 VwGO das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, auszusetzen und nach erfolglosem Ablauf dieser Frist über das Klagebegehren zu entscheiden (vgl. BVerwG, B.v. 26.4.1991 - 1 B 149.90 - juris Rn. 11). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2014 - 7 A 590/12
Verpflichtung zur positiven Bescheidung einer Bauvoranfrage für einen …
- 1 B 149.90 -, juris, m. w. N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - 7 A 711/13
Pflicht zur Erteilung eines positiven Bauvorbescheids nach Stellung einer …
- 1 B 149.90 -, juris, m. w. N. - OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11
Prozesskostenhilfe für Untätigkeitsklage - Familiennachzug
Die Frist von drei Monaten nach Antragstellung in § 75 Satz 1 VwGO hat die Bedeutung, dass das Gericht eine nach Ablauf der Frist erhobene Klage nicht als unzulässig, weil verfrüht, abweisen darf (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 75 RdNr. 9; BVerwG, Beschl. v. 26.04.1991 - 1 B 149/90 -, Juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2010 - 2 O 116/10
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Bescheidungsklage; …
- VGH Bayern, 24.03.2015 - 10 C 13.878
Prozesskostenhilfe; Bewilligungsreife; Untätigkeitsklage
- OVG Sachsen, 15.08.2016 - 5 A 572/15
Untätigkeitsklage, zureichender Grund, stillschweigende Musterverfahrensabrede
- VG Düsseldorf, 23.07.2007 - 9 K 4661/06
Verwaltungsgericht lässt drei Mobilfunkanlagen in Erkrath zu
- VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10
Immissionsschutz; Voraussetzungen der Genehmigung einer Dickstoffversatzanlage
- OVG Bremen, 01.07.2011 - 1 S 49/10
Untätigkeitsklage, Strafverfahren, Ausländerbehörde, Amtsermittlung, …